AMP | Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

PROFIL UND KOMPETENZ

Auf Vorstandsebene wird die Verbandsarbeit des AMP von zwei ehrenamtlich tätigen Organen geleistet – vom Präsidium und vom Vorstand.

Das PRÄSIDIUM besteht aus fünf Personen:

Präsident



Peter Mumme, Mumme Personaldienst- leistungen GmbH

Vizepräsidenten



Helmut Syfuß, hs vermittlungen



Theo Hermann, AMG Personal Management AG

Weitere Mitglieder



Mirco Melega,
FM Personal GmbH


Hugo Schmitt, Schmitt GmbH

Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Vorstand gewählt, der auch die Zahl der Beisitzer bestimmt.


Wichtige Aufgaben des Präsidiums sind:

  • Führung der laufenden Geschäfte des AMP und die operative Gesamtleitung der Geschäftsstelle gemäß Satzung und gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands,
  • Auswahl und Einstellung der hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle,
  • Beschlussfassung über die Verwendung der Haushaltsmittel,
  • Wahl eines Regionalkreisbeauftragten, der die Belange der Regionalkreise im Verband vertritt sowie die Arbeit der Regionalkreise koordiniert.

 

Zum VORSTAND gehören aktuell 11 Personen – das Präsidium mitgerechnet. Mitglieder des Vorstands sind:

Wolfgang Braunmüller, Augusta Personaldienstleistungen GmbH

Sylvia Friedmann, HEISERV GmbH

Martina Ostler-Loss, Technoservice Personal-Dienstleistungen GmbH

Uwe Schickor, Schickor Personaldienstleistungs GmbH

Arnd Schumacher, S & W Personaldienstleistungen

Steffen Wilke, Akzent Personaldienstleistungen GmbH

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitglieder- versammlung gewählt.

Die Aufgabe des Vorstands ist es, über alle Angelegenheiten des AMP zu entscheiden, es sei denn, dass bestimmte Angelegenheiten durch die Satzung ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind.

Wichtige Aufgaben des Vorstands sind:

  • Beschlussfassung über die Übertragung von Aufgaben an das Präsidium,
  • Beschlussfassung über Regelungen zur Geschäftsordnung des Präsidiums,
  • Beschlussfassung über Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen (Ausnahme: Umlagen für Arbeitskampfmaßnahmen),
  • Wahl der Mitglieder des Tarifausschusses,
  • Beschlussfassung über Richtlinien zur Satzung,
  • Einrichtung von zusätzlichen Ausschüssen und Arbeits- gruppen.