Die neuen mehrgliedrigen AMP-Tarifverträge |
 |
Auch mit seinen neuen Tarifverträgen hat der AMP wieder Tarifgeschichte in der Zeitarbeit geschrieben. So schrieb z.B. das Handelsblatt, dass der AMP einen "für die gesamte Branche richtungweisenden Tarifabschluss" getätigt hat. Besonders bemerkenswert fanden Medien und Politik, dass der AMP als erster Verband der Branche Regelungen in seinem Tarifvertragswerk aufgenommen hat, die einen Missbrauch wie im Fall Schlecker ausschließen. Damit hat der AMP Zeichen gesetzt und der Politik deutlich signalisiert, dass kein gesetzlicher Eingriff nötig ist, sondern dass die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit selbst Missstände in den Griff kriegen.
Außerdem hat sich der AMP ganz bewusst für eine neue Rechtskonstruktion seiner Tarifverträge entschieden: Tarifpartner ist nicht mehr allein die CGZP, sondern zusätzlich weitere Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Das entspricht dem Modell der Tarifverträge des DGB für die Zeitarbeit, bei dem Juristen von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne sprechen. Der große Vorteil dieser neuen Konstruktion - die neuen AMP-Tarifverträge sind deutlich breiter aufgestellt und dadurch nur sehr schwer angreifbar, weil die Rechtswirksamkeit der Tarifverträge getrennt zu beurteilen ist. Die fehlende Tariffähigkeit einer der beteiligten Gewerkschaften würde daher nicht auf die von den anderen beteiligten Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge ausstrahlen. |