AMP | Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

Innovative Tarifverträge für Deutschlands Personaldienstleister

Bei der Verbandsarbeit geht der AMP nicht immer den bequemsten Weg – sondern den, der praxisorientierte und sinnvolle Lösungen für die mittelständischen Personaldienstleister verspricht. Auf dieser Basis hat der AMP zum 1. Januar 2010 einen neuen und attraktiven Tarifvertrag für mittelständische Personaldienstleister abgeschlossen.

Langjährige Erfahrung mit Tarifverträgen

Vor dem Hintergrund der Equal-Treatment-Gesetzgebung hatten bereits die AMP-Verbandsvorläufer MVZ und INZ im Jahr 2003 mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) sehr gute Tarifverträge abgeschlossen, die genau auf die Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche zugeschnitten waren. Besonders wichtig: Die Tarifverträge von MVZ und INZ konnten auch von kleineren und mittelständischen Personaldienstleistern ohne großen administrativen Aufwand angewendet werden. Diese Tarifverträge wurden vom AMP 2005 weiterentwickelt und fanden auch außerhalb der Zeitarbeitsbranche viel Beifall.


Die neuen mehrgliedrigen AMP-Tarifverträge

Auch mit seinen neuen Tarifverträgen hat der AMP wieder Tarifgeschichte in der Zeitarbeit geschrieben. So schrieb z.B. das Handelsblatt, dass der AMP einen "für die gesamte Branche richtungweisenden Tarifabschluss" getätigt hat. Besonders bemerkenswert fanden Medien und Politik, dass der AMP als erster Verband der Branche Regelungen in seinem Tarifvertragswerk aufgenommen hat, die einen Missbrauch wie im Fall Schlecker ausschließen. Damit hat der AMP Zeichen gesetzt und der Politik deutlich signalisiert, dass kein gesetzlicher Eingriff nötig ist, sondern dass die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit selbst Missstände in den Griff kriegen.

Außerdem hat sich der AMP ganz bewusst für eine neue Rechtskonstruktion seiner Tarifverträge entschieden: Tarifpartner ist nicht mehr allein die CGZP, sondern zusätzlich weitere Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Das entspricht dem Modell der Tarifverträge des DGB für die Zeitarbeit, bei dem Juristen von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne sprechen. Der große Vorteil dieser neuen Konstruktion - die neuen AMP-Tarifverträge sind deutlich breiter aufgestellt und dadurch nur sehr schwer angreifbar, weil die Rechtswirksamkeit der Tarifverträge getrennt zu beurteilen ist. Die fehlende Tariffähigkeit einer der beteiligten Gewerkschaften würde daher nicht auf die von den anderen beteiligten Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge ausstrahlen.


Wichtige Inhalte des AMP-Tarifvertrages:

  • Die Höchstdauer der Befristung beträgt drei Jahre; innerhalb dieser Zeit ist eine viermalige sachgrundlose Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich.
  • Der Ausgleichszeitraum für das Arbeitszeitkonto kann sich auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses erstrecken. Individuelle Regelungen über die finanzielle Abgeltung von Guthabenstunden sind jederzeit möglich.
  • Zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden werden nach einem auf die arbeitsvertragliche Arbeitszeit zu berechnenden Prozentsatz ermittelt.
  • Frühere Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber werden angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als sechs Monate gedauert und das Vorarbeitsverhältnis mindestens sechs Monate lang bestanden hat. Für die Berechnung der Kündigungsfrist kommt es für die Anrechnung allein auf die Dauer der Unterbrechung an.
  • Die Tarifstruktur ist einfach und transparent: Es gibt lediglich neun Entgeltgruppen.

Wenn Sie sich ausführlich über das AMP-Tarifwerk informieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Berliner Geschäftsstelle.

AMP-Mitglieder können nach dem Mitglieder-Login alle Bestandteile unseres Tarifvertragswerkes im Bereich "Recht und Tarif" unter AMP-Tarifverträge herunterladen.