AMP | Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

Statistiken zur Zeitarbeit

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind alle Zeitarbeitsunternehmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu statistischen Meldungen verpflichtet.  Die BA stellt zwei Vordrucke für die Abgabe dieser Meldungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die Blätter St 61 a und b zur Erstellung der monatlichen und halbjährlichen Statistiken nach dem AÜG. Die Dokumente im PDF-Format enthalten Eingabehilfen. Der Statistikvordruck 61 a ist hier und der Statistikvordruck 61 b hier hinterlegt.

Die BA veröffentlicht auf der Grundlage dieser statistischen Meldungen der Zeitarbeitsunternehmen zweimal im Jahr die aktuellen Zahlen zur Zeitarbeitsbranche mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Der AMP bereitet die wichtigsten Statistiken der BA grafisch auf. Diese Grafiken können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.

Alle Statistiken der BA zur Zeitarbeitsbranche können Sie hier einsehen.