KLARE STANDPUNKTE FÜR DIE BRANCHEMehr als 50 Prozent aller Zeitarbeitsbetriebe in Deutschland beschäftigen weniger als 60 Mitarbeiter und betreiben ihr Geschäft an nur einem Standort. Dabei kann sich die Bilanz der kleinen und mittelständischen Personaldienstleister sehen lassen: 63% Prozent des Gesamtumsatzes der Zeitarbeitsbranche werden von den rund 8.000 kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen erzielt. Es ist die wichtigste Aufgabe des AMP, die Rahmenbedingungen für die Branche – und besonders für die kleinen und mittelständischen Personaldienstleister – zu verbessern und für eine konsequente Deregulierung von Restriktionen einzutreten. Im Rahmen dieser Arbeit formuliert der AMP klare Standpunkte: |
Abschaffung von Equal Treatment | Der AMP fordert die Abschaffung der Equal-Treatment-Regelung mit Tariföffnungsklausel. |
| Hintergrund:Durch das so genannte Hartz-I-Gesetz wurde der Gleichstellungsgrundsatz für Zeitarbeitnehmer, die so genannte Equal-Treatment-Regelung, in der Personaldienstleistungsbranche eingeführt. Die Equal-Treatment-Regelung hätte die Zeitarbeit nicht nur extrem verteuert, sondern zu einer Reihe weiterer Probleme geführt: Die Kundenunternehmen hätten die Vertragskonditionen ihrer Stammbelegschaft offen legen müssen, was auf breite Ablehnung stieß. Und die mittelständischen Personaldienstleister, deren Mitarbeiter in allen Wirtschaftsbranchen arbeiten, wären mit einem kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand konfrontiert worden. Gemäß Hartz-I gab und gibt es nur eine Möglichkeit, der Equal-Treatment-Regelung zu entgehen: Die Zeitarbeitsunternehmen schließen gezwungenermaßen einen Tarifvertrag ab. Mittlerweile haben AMP und seine Vorläuferverbände sehr gute Tarifverträge abgeschlossen, die nicht nur für die Branche richtungsweisend sind. Insofern werden die Personaldienstleister auch nach einem Wegfall der gesetzlichen Equal-Treatment-Regelung nicht ohne Tarifverträge arbeiten wollen. Aber frei und fair ausgehandelt sollen sie sein. |
Keine Geltung von branchenfremden Mindestentgelten | Der AMP spricht sich gegen die Zahlung von Mindestentgelten "fremder" Branchentarifverträge in der Personaldienstleistung aus. |
Hintergrund:Die Einführung der Mindestentgelte im Maler- und Lackiererhandwerk hat nach Verbandsschätzungen innerhalb der Zeitarbeitsbranche zu einem Verlust von mindestens 20.000 Arbeitsplätzen geführt, weil viele Arbeiten in die Illegalität abgerutscht sind. Mindestentgelte sind auch allein deshalb nicht sinnvoll, weil der speziellere Zeitarbeitstarifvertrag die Vergütungsstrukturen wesentlich treffender regelt, so dass die Eingruppierung der Arbeitnehmer bei Anwendung der Zeitarbeitstarife genau auf deren jeweilige Kenntnisse und Fähigkeiten abgestimmt ist. |
Wegfall des Verbots zur Überlassung in das Bauhauptgewerbe | Der AMP tritt für die ersatzlose Streichung des Verbots zur Überlassung in das Bauhauptgewerbe ein. Die seit Januar 2004 eröffnete Ausnahmeregelung zur Überlassung in das Bauhauptgewerbe bei Geltung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages ist bisher immer noch nicht realisiert worden. |
Hintergrund:Nach Schätzungen des AMP könnten bei einem kompletten Wegfall des Verbots zur Überlassung in das Bauhauptgewerbe mindestens 50.000 Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche geschaffen werden. Die Bauwirtschaft hätte damit die Möglichkeit, zahlreiche heute mit zweifelhaften Subunternehmer-Konstruktionen abgewickelte Tätigkeiten legal durch Zeitarbeitsunternehmen ausführen zu lassen. |
Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) | Der AMP tritt für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft der Zeitarbeitsunternehmen in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ein. Mehr als 20 Jahre anhaltende Rechtsstreitigkeiten sind eindeutig genug. |
Hintergrund:Zeitarbeitsunternehmen werden für die gesetzliche Unfallversicherung zwangsweise als Mitglieder der VBG geführt. Die Mitglieder in der VBG sind jedoch überwiegend Verwaltungsunternehmen, so dass die besonderen Gegebenheiten der Zeitarbeit in der VBG nicht berücksichtigt werden können. Insbesondere für den weit überwiegenden Teil der Zeitarbeitnehmer, die gewerblich tätig sind, verfügt die VBG nicht über den erforderlichen Sachverstand, um ausreichende Präventionsmaßnahmen betreiben zu können. Außerdem ist die Aufteilung der Zeitarbeitnehmer, die Hunderten von Berufsbildern (und damit Gefahrbildern) entsprechen, in nur zwei Gefahrklassen der VBG unangemessen und benachteiligt Zeitarbeitsunternehmen gegenüber anderen Betrieben, die eine wesentlich genauere Einteilung ihrer Mitarbeiter bei den zuständigen Fachberufsgenossenschaften erfahren. |
Zeitarbeit bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausnehmen | Der AMP hat sich mit seiner Forderung, dass die Zeitarbeit bei der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen wird, durchgesetzt. |
Hintergrund:Das ursprünglich vorgesehene Herkunftslandprinzip der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie hätte für deutsche Zeitarbeitsunter- nehmen eine unangemessene Benachteiligung bedeutet, weil die deutschen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Vorschriften für Personaldienstleister aus anderen EU-Staaten nicht gelten würden. Im Klartext: Damit wären ausländi- sche Zeitarbeitsunternehmen nicht an die Equal-Treatment-Regelung bzw. an Tarifverträge gebunden und könnten deshalb die deutschen Personaldienstleister mit deutlich günstigeren Preisen vom Markt drängen. |
Schließung der Personal-Service-Agenturen (PSA) | Der AMP macht sich nach wie vor für die Abschaffung der erfolglosen PSA stark, die mit Hilfe der Subventionen durch die Bundesagentur für Arbeit Preisdumping betreibt und somit besonders den mittelständischen Personaldienstleistern schadet. |
Hintergrund:Schon bei Einführung der ersten PSA hatten MVZ und INZ als Vorläufer-Verbände des AMP dieses Modell kritisiert: Die PSA greift wettbewerbsverzerrend mit Dumpingpreisen in den funktionieren- den Markt der Zeitarbeit ein und ersetzt Regelarbeitsverhältnisse durch staatlich subventionierte Arbeitsplätze. Von diesen unfairen Wettbewerbsbedingungen einmal abgesehen, ist das Konzept PSA auch beschäftigungspolitisch eine Fehlkonstruktion. Den Erfolgs- nachweis der PSA ist die Bundesagentur für Arbeit immer noch schuldig geblieben, während wissenschaftliche Evaluationen mittlerweile bewiesen haben, dass die PSA sich kontraproduktiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Inzwischen wurde aber immerhin die Bundesagentur von der Pflicht enthoben, dass jede Arbeitsagentur eine PSA vorhalten muss. |
Beschränkung der 1-Euro-Jobs auf wirklich gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten | Der AMP setzt sich dafür ein, einer offiziellen und inoffiziellen Ausweitung der 1-Euro-Jobs auf die Gesamtwirtschaft eine klare Absage zu erteilen. |
Hintergrund:1-Euro-Jobs dürfen eigentlich ausschließlich für gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten vergeben werden. Durch eine Umfrage bei unseren Mitgliedern konnten wir allerdings belegen, dass durch 1-Euro-Jobs reguläre Beschäftigungsverhältnisse verloren gehen. Damit wird in den freien und fairen Wettbewerb eingegriffen, weil Zeitarbeitsunternehmen ihre marktgerechten Preise gegen die staatlich subventionierte Konkurrenz der 1-Euro-Jobber nicht mehr durchsetzen können. Gerade kleinere Zeitarbeitsunternehmen sind in dieser Situation existenziell gefährdet – und damit natürlich sehr viele reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Der AMP fordert deshalb, diesen Missbrauch möglichst rasch durch geeignete Ausführungsbestimmungen und massive Kontrollen zu verhindern. |
Verkürzung des Arbeitnehmerüberlassung- Erlaubnisverfahrens (AÜ-Erlaubnisverfahren) | Der AMP plädiert dafür, das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Erteilung der AÜ-Erlaubnis zu vereinfachen. |
Hintergrund:Die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern wird auf Antrag und bislang nur befristet erteilt. Der Vorschlag des AMP zur Vereinfachung sieht vor, die Verleiherlaubnis nicht erst für bestimmte Zeiträume zu befristen, sondern sofort unbefristet zu erteilen. Bei Gebühren von 750,- Euro für die Erteilung bzw. Verlängerung einer befristeten Erlaubnis sowie 2.000,- Euro für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis können gerade die kleineren und mittelständischen Personaldienstleister mit dieser Regelung finanziell entlastet werden. Als zuständige Aufsichtsbehörde könnten die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit bei nachweislichen Gesetzesverstößen die Erlaubnis widerrufen. |
Schaffung des Berufsbildes "Personaldienstleistungs- kaufmann/kauffrau" | Der AMP ist mit Erfolg für die Schaffung eines eigenständigen Ausbildungsberufes als "Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau (PDK)" eingetreten. Das neue Berufbild startet im August 2008! |
Hintergrund:Durch die hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung des eigenen Nachwuchses wird die Qualität in der Branche der Personaldienstleister gesichert und ausgebaut. Einheitliche Lehrinhalte und deren Vermittlung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung sorgen dafür, dass das Qualifizierungsniveau der Mitarbeiter unabhängig von der Unternehmensgröße stetig erhöht wird. Gleichzeitig wird die Schaffung dieses Berufsbildes dazu beitragen, die Akzeptanz für Personaldienstleistungen sowohl auf Kunden- als auch auf Bewerberseite deutlich zu erhöhen. |
Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens zur "Ausbildungsplatzabgabe" | Der AMP appelliert an die Bundesregierung, das Gesetzesvorhaben für die Ausbildungsplatzabgabe endgültig einzustellen. |
Hintergrund:Die momentan durch den so genannten Ausbildungspakt ausgesetzte Ausbildungsplatzabgabe hätte die Personaldienstleister klar benachteiligt. Denn laut Berufsausbildungsgesetz soll für die Abgabe die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Unternehmens maßgebend sein. Damit würden bei den Zeitarbeitsunternehmen auch die externen Mitarbeiter der Berechnung zugrunde gelegt, die ihren Arbeitsplatz bei den jeweiligen Kundenunternehmen haben und aus den unterschiedlichsten Berufen kommen. Damit fehlen den Personaldienstleistern zum einen die fachlichen Qualifikationen, um für die verschiedenen Berufssparten auszubilden. Zum anderen fehlen aufgrund der hohen Anzahl externer Mitarbeiter die finanziellen Mittel, um die Ausbildungsplatzabgabe zu leisten. Dementsprechend hat die Branche den Ausbildungspakt begrüßt und die Zeitarbeitgeber mit Erfolg zur Beteiligung aufgerufen. |
Wegfall des aktiven Wahlrechts von Zeitarbeitskräften bei Kundenbetriebswahlen | Der AMP fordert die kurzfristige Abschaffung des Wahlrechts von Zeitarbeitnehmern bei den Betriebsratswahlen der Kundenbetriebe und somit eine Anerkennung des Arbeitsverhältnisses eines Zeitarbeitnehmers mit Personaldienstleistungsunternehmen als „Normalfall“ und Regelarbeitsverhältnis. |
Hintergrund:Bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 wurde Zeitarbeitnehmern ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen im Kundenbetrieb eingeräumt. Gleichzeitig haben Zeitarbeitskräfte das verbriefte Wahlrecht bei Betriebsratswahlen bei ihrem Personaldienstleistungsunternehmen, weil das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen klargestellt hat, dass eine arbeitsvertragliche Bindung der Zeitarbeitnehmer alleine zum Zeitarbeitsunternehmen besteht. Dieses doppelte Wahlrecht für Zeitarbeitskräfte ist ungerechtfertigt und systemwidrig. Außerdem sind die Betriebsräte der Kundenbetriebe wegen der wechselhaften Einsatzzeiten von Zeitarbeitnehmern häufig nicht in der Lage, eine sachgerechte Betreuung von Zeitarbeitskräften zu leisten. Und Kundenbetriebe sehen sich immer wieder gezwungen, Zeitarbeitnehmer vor Betriebsratswahlen kurzfristig freizustellen, um nicht anfechtbare Wahlergebnisse zu erzielen, so dass alles für die Abschaffung des doppelten Wahlrechts für Zeitarbeitskräfte spricht. |

