KOMPETENTE VERMITTLUNGDer AMP unterstützt seine Mitglieder auch bei der Umsetzung der AMP-Tarifverträge. So können sich AMP-Mitgliedsunternehmen bei Bedarf an die außergerichtliche Schiedsstelle des AMP wenden. Diese Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten bei der Umsetzung der AMP-Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich zu schlichten, um den Beteiligten eine juristische Auseinandersetzung zu ersparen. |
| Den Vorsitz der Schiedsstelle hat RA Claus-G. Schneider, Justiziar des AMP, übernommen, der bei Schiedsverfahren zwei weitere Personen in die Schiedsstelle beruft. Der Vorsitzende der Schiedsstelle wird vom Gesamtvorstand gewählt. Die Schiedsstelle entscheidet nach Anhörung der Beteiligten und des geschäftsführenden Vorstands und spricht anschließend ihre Empfehlung aus. Das Schiedsstellenverfahren schließt die Anrufung eines staatlichen Gerichts nicht aus. |

