
Das Arbeitnehmer- überlassungsgesetz (AÜG) bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage für Zeitarbeitsunternehmen. Nähere Informationen zum AÜG finden Sie hier. weiter
Tarifrechtliche Fragen haben in der Personal- dienstleistung lange Zeit kaum eine Rolle gespielt. Das hat sich seit der Novellierung des AÜG geändert. weiter
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für alle Personaldienst- leister, die in Deutschland tätig sind. weiter