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Elfter Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist in mittlerweile mehrfach modifizierter Form vom Bundestag beauftragt worden, über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berichten. Diesen Bericht muss die Bundesregierung dem Bundestag inzwischen alle vier Jahre vorlegen.

Der Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes -AÜG- wurde vom Kabinett im Januar 2010 verabschiedet.

Den vollständigen AÜG-Bericht der Bundesregierung können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.