AMP | Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Mai 2004 in einem so genannten Merkblatt eine Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- und selbständigen Dienstverträgen sowie anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes vorgenommen.

Dieses Merkblatt der BA können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.