Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Mai 2004 in einem so genannten Merkblatt eine Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- und selbständigen Dienstverträgen sowie anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes vorgenommen.
Dieses Merkblatt der BA können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.
