Merkblatt für Zeitarbeitnehmer
Das AÜG schreibt in § 11 Abs. 2 vor, dass Zeitarbeitnehmern bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgehändigt werden muss. Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Inhalte des AÜG.
Das aktuelle Merkblatt der BA (Stand: Mai 2009) können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.
