Die AMP-TarifverträgeDer AMP hat am 15. März 2010 ein neues Tarifvertragswerk abgeschlossen. Das Handelsblatt hat dabei von einem "für die gesamte Branche richtungweisenden Tarifabschluss" gesprochen. Wesentliche Eckpunkte der neuen AMP-Tarifverträge stellen wir Ihnen in diesem Bereich vor. |
Politische Zeichensetzung | Der AMP hat politisch Zeichen gesetzt: Das neue Tarifvertragswerk enthält Regelungen, die einen Missbrauch wie im Fall Schlecker ausschließen. Damit signalisiert der AMP der Politik in aller Deutlichkeit, dass ein gesetzlicher Eingriff nicht nötig ist, sondern dass die Tarifvertragsparteien der Branche in der Lage sind, Missstände selbst in den Griff zu kriegen. Ob dieser Wille bei Handelnden in der Zeitarbeitsbranche vorhanden ist, bleibt abzuwarten. |
Die Rechtskonstruktion | Der AMP hat sich bewusst für eine neue Rechtskonstruktion seiner Tarifverträge entschieden: Tarifpartner ist nicht mehr allein die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP), sondern zusätzlich weitere Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Damit hat sich der AMP an der Konstruktion der Tarifverträge des DGB für die Zeitarbeit orientiert. Bei Juristen wird ein solches Modell übrigens als mehrgliedriger Tarifvertrag bezeichnet. |
Mehrgliedrige Tarifverträge | Von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag sprechen Juristen, wenn ein Tarifvertrag auf einer Seite von mehreren Tarifvertragsparteien abgeschlossen wird. Bei den AMP-Tarifverträgen ist eine Konstruktion gewählt worden, bei der CGZP und Einzelgewerk- schaften des CGB jeweils als eigenständige Tarifvertragsparteien auftreten. Es handelt sich also um einen "mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne", bei dem mehrere selbständige Tarifverträge lediglich in einer Urkunde zusammengefasst sind. Bei diesem Modell sind die Tarifvertragsparteien selbständig berechtigt und verpflichtet und bleiben deshalb z.B. auch in der Lage, unabhängig voneinander den Tarifvertrag zu kündigen. |
Rechtssicherheit mehrgliedriger Tarifverträge | Durch den Abschluss mit CGB-Einzelgewerkschaften und der CGZP sind die neuen AMP-Tarifverträge deutlich breiter aufgestellt und dadurch nur sehr schwer angreifbar. Weil die Konstruktion eines "mehrgliedrigen Tarifvertrages im engeren Sinne" benutzt wird, ist auch die Rechtswirksamkeit der Tarifverträge getrennt zu beurteilen. Die fehlende Tariffähigkeit einer der beteiligten Gewerkschaften würde daher nicht auf die von den anderen beteiligten Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge ausstrahlen. D.h., selbst wenn sich herausstellen sollte, dass eine der an den AMP-Tarifverträgen beteiligten CGB-Gewerkschaften nicht tariffähig ist, würde dies nicht automatisch zur Nichtigkeit der Tarifverträge führen. |
Laufzeiten der AMP-Tarifverträge | AMP und CGB-Gewerkschaften haben sich auf längere Laufzeiten für ihr Tarifvertragswerk geeinigt. Das schafft für die Personal- dienstleister ein hohes Maß an Planungssicherheit.
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Entgelte der AMP-Tarifverträge | Die neuen Entgelte gliedern sich in drei Stufen: Bis zum 30. Juni 2010 sind die Löhne aus den alten AMP-Tarifverträgen unverändert bestehen geblieben. In der zweiten Stufe sind die Tarifentgelte zum 1. Juli 2010 angehoben worden. Die dritte Stufe wird zum 1. Juli 2011 folgen, so dass die Entgelte in der E1 West dann 7,75 € und in der E1 Ost 6,56 € betragen werden. Die Entgelttabellen für alle Lohngruppen über die gesamte Laufzeit der AMP-Entgelttarifverträge vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2012 haben wir für Sie hier hinterlegt. Wenn Sie weitere Informationen über die neuen AMP-Tarifverträge haben möchten, wenden Sie sich bitte an die Berliner Geschäftsstelle. AMP-Mitglieder können nach dem Mitglieder-Login in diesem Bereich alle Bestandteile des neuen AMP-Tarifvertragswerkes als PDF-Dateien herunterladen. |
