AMP | Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister

Aktuelles

Suche

Bundesverwaltungsgericht stoppt Postmindestlohn

(Berlin, 28.01.2010) Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig den Mindestlohn für Briefdienstleistungen für rechtswidrig erklärt.

Damit gab das Gericht in letzter Instanz der Klage privater Postdienstleister wie TNT und Pin AG statt. Schon die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass der von ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste vereinbarte Mindestlohn nicht rechtswirksam für allgemeinverbindlich erklärt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies nun.

Als Begründung führte das Gericht an, dass das Bundesarbeits- ministerium Ende Dezember 2007 unter der Führung von Olaf Scholz (SPD) beim Erlass der Verordnung, mit der Postmindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden sollte, gravierende Verfahrensfehler begangen hat. Diese Verordnung, so das Bundesverwaltungsgericht, habe die Kläger in ihren Rechten verletzt: Ihnen sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden. Für sie sei die Verordnung daher nicht rechtswirksam.

Aufgrund des Postmindestlohns hatten sich zahlreiche private Konkurrenten der Deutschen Post aus dem Markt zurückgezogen. Dadurch gingen Tausende von Stellen in diesem Bereich verloren, wie die Monopolkommission feststellte. Ob Deutsche Post und ver.di nun erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ihres Mindestlohntarifvertrags stellen werden, ist zurzeit noch offen.

 

Zur Übersicht

Archiv

2005 - (36 Artikel)

2006 - (59 Artikel)

2007 - (92 Artikel)

2008 - (75 Artikel)

2009 - (65 Artikel)

2010 - (18 Artikel)