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Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zu Tarifverträgen in der Zeitarbeit: "Schwerer Rückschlag für Wirtschaft und Arbeitsmarkt"

(Berlin, 07.12.2009) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass nach seiner Auffassung die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) nicht tariffähig sei. Damit ist, so der Arbeitgeber- verband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der Bestand der gesamten Branche gefährdet.

"Das ist heute ein schwarzer Tag für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt", sagte AMP-Präsident Peter Mumme am 7. Dezember 2009 in Berlin. "Das Landesarbeitsgericht hat die einzigen derzeit gültigen Tarifverträge in der Zeitarbeit mangels Tariffähigkeit der CGZP für unwirksam erklärt. Die Tarifverträge des DGB in der Branche sind seit einem Jahr gekündigt und damit für die jeweiligen Anwender mehr als gefährlich. Sollte sich das Bundesarbeitsgericht dieser Auffassung in der nächsten Instanz anschließen, wären die Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland fatal."

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat der CGZP heute die Tariffähigkeit abgesprochen. Die DGB-Gewerkschaften verweigern sich seit einem Jahr einen Anschlusstarif zu verhandeln. "Mit der heutigen Entscheidung ist der DGB seinem grundsätzlichem Ziel, Equal Pay in der Zeitarbeit durchzusetzen, verdammt nahe gekommen."

"Folgt man dem LAG, müssten alle Personaldienstleister Equal Pay zahlen, was im Bereich der Niedrigqualifizierten zum Wegfall von schätzungsweise 100.000 Arbeitsplätzen führen würde", so Mumme. "Zeitarbeit würde sich mit einem Schlag derart verteuern, dass die meisten Kundenunternehmen diese Dienstleistung gar nicht mehr bezahlen könnten. Damit ginge der deutschen Wirtschaft ein immens wichtiges Flexibilitätsinstrument verloren, das einen nicht unbedeutenden Anteil an der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hat. Ich kann mir deswegen beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des LAG bestätigen wird."

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